Der Vertrag der Vereinten Nationen
für Menschen mit Behinderung
gilt fast auf der ganzen Welt.
Deutschland muss sich auch
an diesen Vertrag halten.
In dem Vertrag steht zum Beispiel:
Frauen und Männer mit Behinderung
gehören überall dazu.
Sie machen mit:
• Wo sie wollen.
• Was sie wollen.
• Wann sie wollen.
Menschen mit Behinderung
sollen die Hilfen bekommen,
• die sie brauchen.
• die sie sich wünschen.