Der Vertrag der Vereinten Nationen
für Menschen mit Behinderung

gilt fast auf der ganzen Welt.

Deutschland muss sich auch
an diesen Vertrag halten.

In dem Vertrag steht zum Beispiel:

Frauen und Männer mit Behinderung
gehören überall dazu.

Sie machen mit:
• Wo sie wollen.
• Was sie wollen.
• Wann sie wollen.

Menschen mit Behinderung
sollen die Hilfen bekommen,
• die sie brauchen.
• die sie sich wünschen.